Kreiswahlvorschläge

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Als Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Das sind folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.

Regelung zur Bundestagswahl

Als Kreiswahlvorschläge werden die zur Wahl im jeweiligen Wahlkreis antretenden Bewerber bezeichnet. Das sind folglich die Kandidaten, die mit der Erststimme gewählt werden können.

Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien und Wählergruppen als auch von Einzelbewerbern bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, in einer vorgeschriebenen Form beim Kreiswahlleiter eingereicht werden.