Stimmabgabe

Der Vorgang der Stimmabgabe ist gesetzlich festgelegt. Die Aufgabe des Wahlvorstandes besteht darin, das Wahllokal so einzurichten, dass die Stimmabgabe entsprechend der gesetzlichen Grundlage durchgeführt werden kann. Die Reihenfolge der Stimmabgabe gliedert sich folgendermaßen:

  1. Der Wähler gibt seine Wahlbenachrichtigung ab, auf Verlangen des Wahlvorstandes muss er sich ausweisen. Dies gilt vor Allem, wenn er keine Wahlbenachrichtigungskarte hat.
  2. Sobald der Schriftführer die Daten des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat (kein Sperrvermerk "W" oder "gestrichen"), erhält er einen Stimmzettel und auch die Wahlbenachrichtigungskarte zurück.
  3. Der Wähler geht in die Wahlkabine, kennzeichnet den Stimmzettel und faltet ihn so, dass niemand sehen kann, wie er gewählt hat. 
  4. Danach tritt er erneut an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab, woraufhin der Wahlvorsteher die Urne freigibt. Der Wähler wirft nun den Stimmzettel in die Wahlurne. 
  5. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe mit einem Haken im Wählerverzeichnis (Stimmabgabevermerk).

Bei Wählern mit Wahlschein siehe "Stimmabgabe mit Wahlschein".