Stimmenauszählung

Unmittelbar nach dem Ende der Wahlhandlung (18.00 Uhr) werden die in der Wahlurne eingeworfenen Stimmzettel in jedem Stimmbezirk/Briefwahlbezirk separat ausgezählt und das Wahlergebnis im Stimmbezirk /Briefwahlbezirk ermittelt. Dabei wird wie folgt vorgegangen:

  1. Ermittlung der Zahl der Wähler anhand der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis plus die Anzahl der eingenommenen Wahlscheine,
  2. Zählung der in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel,
  3. Vergleich der Zahlen von Nr. 1 und Nr. 2 (muss übereinstimmen, ansonsten zählt Zahl der Stimmzettel),
  4. Stapelbildung der Stimmzettel nach bestimmten gesetzlich vorgegebenen Kategorien,
  5. Zählung der Stimmzettel mit gleich abgegebener Erst- und Zweitstimme (Stapel A)
  6. Zählung der ungültigen - also komplett leer - abgegebenen Stimmen (Stapel C)
  7. Zählung der Zweitstimmen, bei unterschiedlich abgegebener Erst- und Zweitstimme (Stapel B),
  8. Zählung der Erststimmen, bei unterschiedlich abgegebener Erst- und Zweitstimme (Stapel B),
  9. Beschlussfassung über Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gaben (Stapel D),

Die Stimmenauszählung ist öffentlich, d. h. jeder kann diese beobachten. Sollten Anwesende den Wahlvorstand bei der Auszählung behindern oder durch Äußerungen stören, können diese auch des Raumes verwiesen werden.