Stimmzettel

Die Stimmzettel werden amtlich durch die jeweilige Kommune hergestellt. Hinsichtlich der Gestaltung der Stimmzettel (Beschaffenheit, Formatierung, Schriftgrößen) ist die Kommune an die wahlrechtlichen Vorgaben in den Gesetzen/Verordnungen gebunden.

Wurden Stimmzettel an einer Ecke gelocht oder wurde eine Ecke abgeschnitten, so dient dies der Erleichterung der Wahl für sehbehinderte Menschen. Diese können so den Stimmzettel richtig herum in eine Schablone für sehbehinderte Menschen einlegen und kennzeichnen.