Wahllokal

Den Begriff "Wahllokal" gibt es so nicht mehr. Die Wahlgesetze verwenden nun den Begriff "Wahlraum".

Dort erhalten die Wahlberechtigten am Wahltag ihren Stimmzettel und geben ihre Stimme ab. In einem Gebäude können auch mehrere Wahlvorstände in verschiedenen Wahlräumen untergebracht sein.

Die meisten Wahlräume sind auch für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen uneingeschränkt oder eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie für Ihren Wahlraum auf der Wahlbenachrichtigung.

Siehe auch "Wahlraum".