Wahlniederschrift

Über die Vorgänge im Wahlraum, vom Beginn der Wahlhandlung am Morgen bis hin zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Abend, muss der Schriftführer eine Wahlniederschrift fertigen. Die auszufüllende Niederschrift liegt dem Wahlvorstand am Wahltag - zusammen mit den übrigen Wahlunterlagen - vor.

Ganz wichtig:

Aufgrund der voreingetragenen Werte in der Niederschrift muss immer überprüft werden, ob dem Schriftführerkoffer die richtige Niederschrift für Ihren Stimmbezirk vorliegt.

Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Wahlniederschrift genehmigt und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bestätigt. Verweigert ein Mitglied die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken.

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