Wahlorgane

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Für alle gilt jedoch: Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein!

Regelung zur Landtagswahl

Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen, wobei sie immer kleingliedriger werden. Sie dienen der vollkommenen Neutralität des Wahlverfahrens, sind größtenteils unabhängig sowie weisungsfrei und mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet.

Wahlorgane sind auf der Landesebene der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für den Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Stimmbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelung zur Bundestagswahl

Wahlorgane gibt es auf unterschiedlichen Ebenen, wobei sie immer kleingliedriger werden. Sie dienen der vollkommenen Neutralität des Wahlverfahrens, sind größtenteils unabhängig sowie weisungsfrei und mit besonderen Zuständigkeiten ausgestattet.

Wahlorgane sind auf der Bundesebene der Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für jeden Wahlkreis sind dies der Kreiswahlleiter und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Stimmbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.