Stimmenauszählung

Frage 1 von 17

Frage 1

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

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Antwort

Nach dem Ende der Wahlhandlung um 18:00 Uhr.

Wenn sich abzeichnet, dass kein roter Wahlbrief mehr nachgereicht wird.

Wenn auf dem Flur ein lautes Signal zum Start gegeben wird.

Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.